Straßenverkehrsrecht

Wenn's mal kracht ...

Wenn’s mal kracht …

Zum Straßenverkehrsrecht zählt sowohl die zivilrechtliche Regulierung Ihrer Schadensersatzansprüche als auch die Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren.

1. Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir für Sie die vollständige Regulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, entsprechend der maximal erzielbaren Haftungsquote.

Gegebenenfalls wird geklagt.

Soweit Sie über eine Rechtsschutz-Versicherung verfügen, wird diese  meist einstandspflichtig sein und nötigenfalls die nicht ohnehin von der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstattenden Anwaltskosten übernehmen.

Für Sie bedeutet dies in den meisten Fällen: Kein persönliches Kostenrisiko!

Vor Übernahme des Mandats werden Sie hierüber jeweils individuell aufgeklärt.

Soweit erforderlich, stehen wir auch für die Korrespondenz mit Ihrem eigenen Haftpflicht- und Kaskoversicherer zur Verfügung.

2. Wenn aufgrund eines Verkehrsunfalles durch Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermittelt wird, vertreten wir Sie bereits von Anfang an im entsprechenden Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren.

Oft „geht“es um den Führerschein. Selbst ein nur einmonatiges Fahrverbot tut weh.

Gerade in diesen Verfahren beraten und unterstützen wir Sie effektiv. Wir greifen dabei auf langjährige Erfahrungen im Umgang mit den Ermittlungsbehörden zurück.

Sie selbst werden durch uns in solchen Verfahren frühzeitig „aus der Schusslinie“ genommen.

Das gesamte verkehrsrechtliche Dezernat in der Rechtsanwaltskanzlei Ralf Jäger obliegt der bewährten Führung und Betreuung durch den hierauf spezialisierten Rechtsanwalt Herrn Alexander Edmeier.