Ich berate und vertrete Sie im Familien- und Erbrecht.
Hier verfüge ich über eine zwischenzeitlich über 37jährige Erfahrung.
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Soweit Ihr Rechtsproblem nicht in meinen Fachbereich fallen sollte, erhalten Sie auch ehrlich Bescheid.
Ich nehme ausschließlich Mandate aus Bereichen an, auf die ich spezialisiert bin bzw. in denen ich auf jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen kann.
Andernfalls empfehle ich Ihnen gerne Kollegen, von denen ich weiss, dass sie sich schwerpunktmäßig mit der Ihr Problem betreffenden Materie befassen.